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Welche Versicherungen wirklich wichtig sind

Glaubt man Versicherungsvertretern, braucht man eine Versicherung für alles. Der Gesetzgeber reduziert dies allerdings auf einige drei Sachverhalte. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Fahrzeuge (Kfz-Haftpflichtversicherung) und für einige Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Darüber hinaus besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Banken bestehen bei dem Abschluss einer Baufinanzierung auf dem Nachweis einer Feuerrohbauversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung. Der gesunde Menschenverstand legt darüber hinaus eine Hausratversicherung nahe, da bei einem Totalschaden durch Brand Menschen ohne alles dastehen.

Warum sind private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Wohngebäude- und Hausratversicherung wichtig, und was leisten sie? Wir geben die Antworten.

Private Haftpflichtversicherung

Wer einen anderen oder dessen Eigentum schädigt, haftet gemäß BGB in unbegrenzter Höhe. Dies kann die Existenz desjenigen gefährden, der einen Schaden verursacht.

  • Die Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass die Forderungen des Geschädigten erfüllt werden, ohne dass der Schädiger ruiniert ist.
  • Sie greift bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden.
  • Vor der Regulierung prüft der Versicherer, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist.
  • Die private Haftpflichtversicherung gilt weltweit.
  • Schäden durch deliktunfähige Personen können ebenso eingeschlossen werden, wie Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.
  • Gefälligkeitsschäden sind versicherbar.
  • Der Verlust fremder Schlüssel ist versicherbar.
  • Die private Haftpflichtversicherung deckt auch Umweltschäden durch oberirdische Öltanks.
  • Schäden durch Kleintiere sind mitversichert.
  • Für Hunde und Pferde benötigt der Besitzer eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Eine Diensthaftpflicht für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kann integriert werden.
  • Die Versicherungssumme sollte der Versicherungsnehmer so hoch wie möglich wählen.
  • Die Versicherer bieten in der Regel verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen und abgestimmt auf den jeweiligen Familienstand an.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit dem Jahr 2000 kennt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch die Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass ein Versicherter nur noch Rentenanspruch hat, wenn er keinen anderen Beruf mehr ausüben kann. Ein Chirurg hat nur einen Rentenanspruch, wenn auch nicht mehr als Pförtner arbeiten kann.

Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Bezieher nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei einer Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich besteht nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Die Höhe der Rente orientiert sich am generellen Rentenanspruch. Leistungsvoraussetzung ist, dass der Anspruchsteller zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in den davor liegenden 60 Monaten mindestens 36 Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Berufseinsteiger und junge Menschen sind aufgrund der bis dahin gezahlten geringen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung armutsgefährdet und in der Regel auf Hartz IV angewiesen.

Die private Berufsunfähigkeitsrente deckt dagegen die finanziellen Einbußen, wenn die versicherte Person ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Die Höhe der Rente kann frei vereinbart werden, darf aber das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre nicht übersteigen.

  • Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung, die Forderung, einen anderen Beruf auszuüben.
  • Der Leistungsanspruch besteht bei guten Policen bereits ab sechs Monaten durchgängiger Berufsunfähigkeit.
  • Die Höhe der Rente kann bei Bedarf angepasst werden (Nachversicherungsoption).
  • Die Rentenhöhe kann der Antragsteller selbst bestimmen und auch einen Inflationsausgleich einbauen.
  • Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Rentenhöhe, Laufzeit der Rentenzahlung und Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Der Vertragsbeginn sollte so früh wie möglich liegen. Je jünger die versicherte Person ist, umso geringer ist das Risiko von Vorerkrankungen.
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Hausratversicherung

Der Hausrat spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Menschen wider. Die erste Wohnung wird noch nicht über die Werte verfügen, wie der Hausrat im Alter von 50. Ein Totalverlust durch Feuer kann einen Menschen wieder in die Ausgangslage der ersten Wohnung zurückversetzen. Die Hausratversicherung versichert das gesamte bewegliche Eigentum innerhalb der Wohnung gegen Schäden durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruch / Diebstal / Vandalismus
  • Elementarschäden

Elementarschäden können optional gewählt werden. Zum beweglichen Eigentum zählt alles von der Butter im Kühlschrank bis zum Heimkinosystem. Wertsachen wie Schmuck, Pelze, Gemälde und Ähnliches sind prozentual von der Versicherungssumme bis zu einer bestimmten Obergrenze mitversichert. Dies gilt auch für Fahrräder. Allerdings kommt es bei Rädern auch auf die Versicherungsbestimmung an, wo diese überall versichert sind.

Die Versicherungssumme lässt sich pauschal über die Quadratmeteranzahl der versicherten Wohnung ermitteln. Damit vermeidet der Versicherungsnehmer das Risiko der Unterversicherung. Je nach Tarif gibt es bestimmte Feinheiten. Beispielsweise sind nicht nur Schäden durch offenes Feuer versichert, sondern auch Sengschäden.

  • Bei einem Totalverlust erhält der Versicherungsnehmer bei der Quadratmeterberechnung die volle Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Unterversicherung wird die Leistung quotiert.
  • Die Hausratversicherung leistet auch bei Überspannungsschäden.
  • Versichert ist das Eigentum des Versicherungsnehmers im Rahmen der Außenversicherung auch in der Ferienwohnung oder im Auto nach einem Einbruchdiebstahl dort.
  • Die Außenversicherung bietet prozentualen Versicherungsschutz, wenn das Kind des Versicherungsnehmers aus Ausbildungszwecken eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt nutzt.
  • Die Hausratversicherung übernimmt auch die Kosten für Renovierung und Hotelunterbringung nach einem Schaden durch ein versichertes Risiko.
  • Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass sich der Täter gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft hat. Dazu zählt auch das Ansichbringen des Wohnungsschlüssels durch Raub.
  • Gute Verträge sehen den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vor.
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Wohngebäudeversicherung

Wer ein Haus bauen oder eine Bestandsimmobilie erwerben möchte, benötigt für die Finanzierung den Nachweis einer Brandversicherung. Diese ist Bestandteil der verbundenen Wohngebäudeversicherung, VWG. Die VWG kommt für Schäden auf, die aus den Risiken

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Elementarschäden

Resultieren. Die Wohngebäudeversicherung sichert das Haus und sämtliche damit fest verbundenen Bestandteile ab. Die Prämie richtet sich unter anderem nach den Gestehungskosten für den Wiederaufbau nach Totalschaden und der Region, in der sich das Versicherungsgrundstück befindet.

Auch wenn jeder Baustein für sich alleine versicherbar ist, sind Hausbesitzer gut beraten, den Komplettschutz zu wählen. Die steigende Zahl der Sturme in der jüngeren Vergangenheit lässt sich nicht leugnen. Da Bestandsimmobilien auch in die Jahre kommen, rechnet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in naher Zukunft mit überdurchschnittlich vielen Leitungswasserschäden aufgrund maroder Rohre. Für Immobilieneigentümer ist die Wohngebäudeversicherung unabdingbar.

  • Versichert ist das Gebäude zum Wert der Wiederherstellung auf der Basis des gleitenden Neuwertfaktors.
  • Bei der Ermittlung der Versicherungssumme greift zum einen dieser Wert, zum anderen die Ausstattungsmerkmale des Objektes (einfach, normal, gehoben).
  • Die Bedachung und die Bauweise beeinflussen den Beitrag ebenfalls. Fachwerk ist teurer als ein Steinhaus.
  • Wichtig ist, dass der Leitungswasserschutz so umfassend wie möglich ausfällt und sich der Versicherungsschutz bis zur Grundstücksgrenze, nicht nur auf das Mauerwerk, erstreckt.
  • Die Policen können individuell angepasst werden, beispielsweise in Bezug auf die Kostenübernahme bei Aufräum- oder Bewachungskosten.
  • Der Vertrag übernimmt auch für einen befristeten Zeitraum die Kosten für Hotelunterbringung, wenn das versicherte Gebäude unbewohnbar ist.
  • Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Schneelawinen, Schlammlawinen, Schneedruck, Erdbeben, Vulkanausbrüche.
  • Auf Wunsch kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
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